Allgemeine Geschäftsbedingungen

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AGBs der Guidingtouren

Allgemeine Geschäftsbedingungen für  Guidingseminar ung Guidingtouren, durch den Veranstalter John Chowns bzw. dessen Vetretungsberechtigten. §1 Die Leitung bzw. der Veranstalter der Dienstleistung liegt/ist bei John Chowns, Asselnerhellweg 203 in 44319 Dortmund §2 Der Kunde erkennt die AGBs in vollem Umfang an. §3 Guidingtouren und Angelseminare sind als Dienstleistung anzusehen. §4 Der Kunde hat die Möglichkeit ohne Angabe von Gründen den Dienstleistungsvertrag innerhalb von 7 Werktagen, nach Zahlungseingang, zu kündigen, geschieht dies nicht, wird der Vertrag rechtsgültig. §5 Der Kunde kann krankheitsbedingt oder durch höhere Gewalt verursacht, den Termin auch kurzfristig verschieben. Entsprechende Nachweise sind zu erbringen. §6 Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für Personen, Sach- und Vermögensschäden. §7 Der Kunde verpflichtet sich Inhalte nicht an Dritte weiterzugeben oder Dritte nicht mit zum Seminar/Guiding herbeizuführen. §8 Der Ort der Dienstleistung wird zuvor schriftlich vereinbart, im Zweifelsfall obliegt der Seminarleitung jedoch einen Ort zu bestimmen. §9 Alle Preise sind als Festpreis anzusehen. Die Währung ist €. §10 Der Kunde verpflichtet sich nach schriftlicher oder fernmündlicher Buchung den gesamten Dienstleistungspreis zu entrichten, sobald der Vertrag rechtsgültig geworden ist. §11 Der Kunde verpflichtet sich nach schriftlicher oder fernmündlicher Buchung der Dienstleistung, innerhalb von 7 Werktagen, die vereinbarte Anzahlung, auf das von John Chowns, angegebenem Konto zu überweisen. §12 Der Differenzbetrag zwischen Anzahlung und vollem Preis der Dienstleistung ist 30 Tage vor Dienstleistungsbeginn, auf zuvor mitgeteiltes Konto, zu entrichten. §12 Gebuchte  Dienstleistungen sind in vollem Umfang zu honorieren, auch wenn der Kunde die Dienstleistung nicht in Anspruch nimmt oder nur teilweise in Anspruch nimmt. Es besteht keine Rückvergütungspflicht von gezahlten Beträgen des Veranstalters. §13 Die Dienstleistung wird innerhalb von 9 Monaten durchgeführt. Im Zweifelsfall obliegt der Seminarleitung einen verbindlichen Termin frei zu wählen. Sollte es in diesem Zeitraum zu keiner Dienstleistung kommen, da der Kunde keinen Termin nennen konnte oder zum genannten Termin erschien, verfällt der Anspruch auf Dienstleistung. Das Honorar ist in vollem Umfang vom Kunden zu entrichten. §14 Muss ein vereinbarter Termin von der Seminarleitung abgesagt oder verschoben werden, ist ein neuer Termin zu vereinbaren. Der Kunde hat keinen Anspruch auf Schadensersatz oder Stornierung des Auftrags. Die AGBs behalten ihren vollen Umfang. §15 Der Kunde erkennt an, dass im Falle einer Mahnung, Mahngebühren in Höhe von 25€ anfallen. Auslagen und Kosten für Mahnungen und Mahnverfahren sowie Briefwechsel sind vom Kunden zu tragen. Salvatorische Klausel Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, anstelle einer unwirksamen Bestimmung eine dieser Bestimmung möglichst nahekommende wirksame Regelung zu treffen.